Lebensmittel
Unter „Lebensmittelrecht“ versteht man alle Vorschriften die bei der Produktion, Verarbeitung, Vertrieb und Verkauf von Lebensmitteln zu beachten sind.
Das Rechtsgebiet Lebensmittelrecht Im Detail…
Der Begriff „Lebensmittelrecht“ meint sämtliche Rechtsvorschriften, die bei der Produktion, Verarbeitung, Vertrieb und Verkauf von Lebensmitteln zu beachten sind. Bei „Lebensmitteln“ handelt es sich nach gesetzlicher Definition um „alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden.“
Zu „Lebensmitteln“ zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe — einschließlich Wasser —, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung zugesetzt werden.
Das Lebensmittelrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetz geregelt, sondern besteht aus einer Vielzahl von Einzelregelungen des nationalen Rechts und weit überwiegend des EU-Rechts. Grundlegende Ziele des Lebensmittelrechts sind der gesundheitliche Verbraucherschutz, Vermeidung von irreführenden Handelspraktiken sowie die Sicherstellung einheitlicher und fairer Wettbewerbsbedingungen und der Lebensmittelversorgung.